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MEDIENMITTEILUNG
VOM 11.11.02 |
Heute reichen Apartheidopfer durch ihre Anwälte Charles
Abrahams (Südafrika) und Michael D. Hausfeld (USA) eine Klage gegen Banken und
Unternehmen in
Die Pressekonferenz zur Einreichung der Klage wird um 11h00
Lokalzeit in der Central Methodist Church in
Die Entschädigungsklage wird von einem internationalen
Netzwerk getragen und unterstützt. Letzte Woche (3.-5. November) fand in
Kopenhagen eine gemeinsame Konferenz von Nichtregierungsorganisationen der EU
und des Südlichen Afrika (SADS) statt. In der Schlussresolution werden die
EU-Regierungen aufgefordert, anzuerkennen, dass Unternehmen und Banken ihrer
Länder dem Verbrechen der Apartheid Vorschub oder Beistand geleistet haben: Die
Völker des südlichen Afrika haben deshalb ein Recht auf Schuldenstreichung und
Entschädigungszahlungen. In
Detaillierte
Informationen zur Klage wird die Schweizer Kampagne morgens ab 10h00 mit einer
Medienmitteilung bekannt geben. Eine Kurzfassung der Klage wird morgens
ebenfalls erhältlich sein.
Zu den Entschädigungsklagen möchten wir aus der Sicht der
Schweizer Kampagne für Entschuldung und Entschädigung (KEESA) Folgendes
festhalten:
1. Die Schweizer Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im Südlichen Afrika (KEESA) unterstützt die Entschädigungsforderungen, welche die südafrikanischen KlägerInnen vor US-Gerichten gegenüber den Profiteuren und Kollaborateuren der Apartheid geltend machen - unabhängig davon, welchen Anwalt sie gewählt haben. Die KEESA arbeitet eng mit Jubilee Südafrika zusammen. Uns verbindet die Auffassung, dass es - weil Apartheid ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit war - die Aufgabe der gesamten Völkerfamilie gewesen wäre, die Gräueltaten des Apartheidregimes klar zu verurteilen und politische, technische, militärische und wirtschaftliche Kooperation zu unterbinden. Seit dem Verbot der Sklaverei und erneut seit den Nürnberger Prozessen wurde immer wieder im internationalen Recht festgehalten: Die Geschäfte mit dem Unrecht haben ihre Grenzen, auch für die Privatwirtschaft. Auch sie ist gegenüber den Opfern der Apartheid rechenschaftspflichtig und haftbar für die Konsequenzen ihres Tuns.
2. Die KEESA setzt sich dafür ein, dass das Recht auf Wiedergutmachungsklagen im Fall von schweren Menschenrechtsverletzungen allen Menschen überall auf der Welt zusteht und nicht nur einer kleinen Minderheit, die sich das finanziell leisten kann und die dafür nötige Lobby hat. Der einzige Ort, wo dies gegenwärtig gegenüber ausländischen Konzernen möglich ist, ist in den USA - vorausgesetzt diese Konzerne haben Firmen oder einen Sitz in den USA.
3. Die KEESA lehnt die verlogene und peinlich belehrende Argumentation der Schweizer Wirtschaft und Politik ab, Entwicklungshilfe und der Blick in die Zukunft seien jetzt für Südafrika wichtiger als Klagen über die Vergangenheit. So wichtig Entwicklungszusammenarbeit für Südafrika ist, auch bei den Klagen geht es um die Zukunft: um die Zukunft der Geschädigten und um die Zukunft der Menschenrechte, in Südafrika und weltweit. Denn Entschädigung für schwere Menschenrechtsverletzungen ist ein Recht, das einklagbar sein soll. Und wer solche Verletzungen begeht oder mitverschuldet, soll nicht ungeschoren davon kommen und zudem noch mit schönen Gewinnen dafür belohnt werden.
Unsere
Forderungen an die Schweizer Regierung:
4. Es ist nicht die Aufgabe der Schweizer Regierung, die partikularen Interessen der Banken und Unternehmen zu verteidigen, welche sich nun mit diesen zivilrechtlichen Entschädigungsklagen konfrontiert sehen. Dies wäre eine beschämende Wiederholung derselben Haltung, die die Schweizer Regierung schon während der Apartheid eingenommen hat.
5. Als EinwohnerInnen und BürgerInnen dieses Landes haben wir das Recht auf die Offenlegung der Fakten über die Apartheid-Beziehungen der Wirtschaft und ihrer Lobbyorganisation Swiss South African Association, der Regierung und anderer schweizerischen Institutionen. Sie gehen alle etwas an. Wir verlangen die Öffnung der Archive der Unternehmen und Banken und aller anderen Institutionen, welche während der Apartheid enge Kontakte zu Vertretern dieses Regimes pflegten.
6. Insbesondere verlangen wir endlich Transparenz über ALLE Beziehungen des Schweizer Militärs und seines Geheimdienstes mit Südafrika, und zwar eine Transparenz, die diesen Namen verdient. Insbesondere fordern wir die Veröffentlichung des Wortlautes des Geheimschutzabkommens, das die Schweiz 1983 mit Südafrika abgeschlossen hat, sowie Klarheit darüber, was es mit dem vermuteten zweiten Abkommen von 1986 auf sich hat, bei dem sich der Schweizer Nachrichtendienst laut Aussagen eines südafrikanischen Nachrichtendienstlers bereit erklärt hat, dem Apartheidregime bei der Entwicklung eines chemisch-biologischen Waffenprogramms zu helfen.
Folgende Dokumente sind MIT EMBARGO BIS MORGEN 10H00 schon heute erhältlich (061 693 17 00/ oder afp@datacomm.ch):
- Die Liste und Kurzberichte der Opfer;
- Informationen zur Kampagne von Jubilee;
- Informationen über Khulumani.
Auskunft erteilen zur Kampagne (zur Klage erst morgens):
Josef Elsener, Romero Haus, (KEESA/ Bethlehem Mission Immensee Tel. 041 375 72 23;
Mascha Madörin (KEESA/Recherchiergruppe Schweiz Südafrika) Tel. 061 693 17 00 (am Dienstag nur bis 13h00 und ab 16h00);
Urs Sekinger (Solifonds/Recherchiergruppe Schweiz-Südafrika) Tel. 01 272 60 37.
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Kampagne
für Entschuldung und Entschädigung im südlichen Afrika
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