Glossar
zu den EPAs

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Der Ministerrat der AKP- und EU Staaten stellt die höchste
Entscheidungsinstanz innerhalb der AKP- EU Partnerschaft dar. Er
besteht aus den Ministern der AKP – und EU Staaten und (Mitgliedern)
der Europäischen Kommission und kommt –zumindest theoretisch– jährlich
zusammen.
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Anpassungskosten sind diejenigen Kosten, die entstehen, wenn
Einfuhrzölle abgebaut werden und dadurch bisher geschützte Industrien
nicht mit den zollfreien Importen konkurrieren können.
Anpassungskosten können auch für den Staat anfallen, wenn durch den
Wegfall von Importzöllen, Einnahmequellen wegfallen.
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Das Cotonou-Abkommen wurde im Sommer 2000 unterzeichnet und ist ein
umfassendes internationales Abkommen zwischen 78 Staaten Afrikas, der
Karibik und des Pazifik (AKP) und den 25 Länder der EU. Das
Cotonou-Abkommen umfasst Regelungen über Handels- und
Entwicklungszusammenarbeit, sowie über Menschenrechte und
Staatsführung. Zu den Zielen dieses Abkommens gehören die nachhaltige
Entwicklung und Stärkung des Wirtschaftsraums Afrikas, der Aufbau
demokratischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen, sowie
insbesondere die Bekämpfung der Armut.
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Die EPAs sehen auch tief greifende Regelungen im
Dienstleistungssektor, wie dem Telekommunikations-, Gesundheits- oder
Finanzbereich, vor. Ziel der EU ist es den Dienstleistungsmarkt der
AKP-Staaten, ähnlich des EU-Marktes zu liberalisieren und dadurch auch
europäischen Dienstleistungsanbietern zugänglich zu machen. Die
AKP-Staaten müssten einer umfassenden Deregulierung und dem Verlust an
staatlicher Handlungsfähigkeit in diesem Sektor zustimmen, sowie sich
zu einer Privatisierung von vorher staatlichen Dienstleistungssektoren
bereit erklären und der Verankerung der neuen Bestimmungen im
nationalen Recht zustimmen. Ausländische Investoren dürften durch
staatlich Maßnahmen nicht diskriminiert werden.
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auf Deutsch "Wirtschaftspartnerschaftsabkommen", sind regionale Freihandelsabkommen, die zur Zeit zwischen der EU und den 77 Staaten der AKP-Gruppe (Afrika, Karibik, Pazifik) im Rahmen des Cotonou-Abkommens verhandelt werden. Die StopEPA-Kampagne folgt einer Initiative afrikanischer Zivilgesellschaft, die EPAs in ihrer gegenwärtigen Form ablehnt und sich für wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Alternativen einsetzt.
Zur Kampagne:
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Forderungen an ein entwicklungsfreundliches
Handelsregime
Kritiker fordern die EPAs nicht an regionaler Integration, sondern
den nationalen Bedürfnissen der afrikanischen Staaten auszurichten, um
eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Entwicklung
sicherzustellen. Dazu müssten den afrikanischen Staaten einseitige
Handelspräferenzen gewährt werden und die Ursprungsregeln so verändert
werden, dass eine Erhöhung des Exportvolumens tatsächlich möglich ist.
Die Entwicklung der afrikanischen Ländern muss in gesicherten lokalen
und regionalen Märkten stattfinden; die Integration in die
Weltwirtschaft nur so weit vollzogen werden, dass Afrika einseitig
davon profitiert. Deshalb müssten ausländische Investitionen sich dazu
verpflichten soziale und ökologische Standards einzuhalten und die
Anwendung von finanz- und wirtschaftspolitische Mittel afrikanischer
Regierungen zur Regulierung der Wirtschaft muss vollauf akzeptiert
werden. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Sicherstellung der
wirtschaftlichen Lebensgrundlage von Kleinbauern in Afrika. Dafür muss
einerseits Saatgut von Regelungen des geistigen Eigentums ausgenohmen
werden und anderseits die EU-Agarapolitik die Abschottung des EU-
Marktes und die Agrarsubventionen in der EU (und die damit verbundene
Exportschwemme nach Afrika) beenden.
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Nach dem Willen der EU (sowie den WTO-Regeln, welche eine
Neuverhandlung der Handelsbeziehung fordern) verankern die EPAs eine
bilaterale Freihandelszone zwischen den AKP-Staaten und der EU, welche
auf dem Prinzip der Reziprozität, d.h. Gegenseitigkeit beruht. Das
bedeutet, dass die AKP-Staaten, wie die EU im gleichen Maße dazu
verpflichtet sind, Handelsbarrieren und Schutzfunktionen abzubauen und
so ihren Markt zu liberalisieren und dem Handelspartner zu öffnen. Der
Abbau der schützenden Marktmechanismen soll asymmetrisch ablaufen,
d.h. das AKP-Länder Übergangsfristen für bestimmte Produkte und
Sektoren habe, bevor sie diese der EU zugänglich machen müssen. Diese
Regelung soll dem Entwicklungsunterschied der AKP-Staaten im Vergleich
zu der EU Rechung tragen. Allerdings soll 12-20 Jahre nach
Unterzeichnung nahezu der gesamte Güterverkehr liberalisiert werden.
Dadurch drohen den AKP-Staaten weitreichende Handelsnachteile und die
Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung, weil sie sich im
Wettbewerb mit einer der effizientesten und leistungsstärksten
Wirtschaftsräume der Welt behaupten müssen.
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Die EU sieht vor, Regelungen über den Schutz geistiger
Eigentumsrechte in den AKP-Staaten in die EPAs zu integrieren. Dabei
fordert die EU die Umsetzung der TRIPS-Abkommen in allen AKP- Ländern,
die dadurch ein nationales Patentrecht einführen müssten. Die
Forderungen der EU gehen aber noch über das hinaus, was die WTO durch
die Einführung der TRIPS erreichen möchten. So verlangt die EU von den
AKP-Staaten beispielsweise die Anerkennung von geistigen
Eigentumsrechten in sensiblen Bereichen wie der Landwirtschaft
(Saatgut) und den Informationstechnologien (Software).
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Nachdem abzusehen war, dass die EPA Verhandlungen nicht – wie von
der WTO gefordert- bis zum Ende des Jahres 2007 abgeschlossen seien
würden, legte die EU den Einzelstaaten bilateralen Interimsabkommen (IEPA)
vor. Diese beschränkten sich auf Abkommen über gegenseitige
Marktöffnung und Marktzugangsregeln. 20 Länder aus Afrika und der
Karibik haben IEPAs unterschreiben.
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Im Rahmen der Verhandlungen zu den EPAs fordert die EU die
Investitionstätigkeiten ausländischer Unternehmen in AKP-Ländern durch
gezielte Anreize zu erhöhen. Diese Anreize bestehen in erster Linie
darin, dass die Kontrolle und das Verordnen von Standards, die die
ausländischen Unternehmen betreffen, durch die AKP-Staaten minimiert
werden sollen. Ziel soll es sein, dass ausländische Investoren
inländischen gleichgestellt werden und durch nationale Verordnungen
nicht reglementiert werden können.
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Die EPAs sehen vor, die in den AKP-Staaten geltenden Zölle und
Importquoten auf Agrarimporte aus der EU abzubauen. Die von der EU
subventionierten Produkte könnten dann ungehinderten auf die
afrikanischen Märkte strömen und in Konkurrenz zu den einheimischen
Produkten treten. Durch diese Liberalisierung droht der Absatzmarkt
für afrikanische Kleinbauern weg zu brechen. Zudem würden komplizierte
und strikte „rules of origin“ sowie die EU- Importquoten und -zölle
auf besonders sensible Produkte den – aud auf dem Papier eigentlich-
zollfreien Export in die EU erschweren. Auch die von der EU geforderte
Verschärfung des Schutzes geistigen Eigentums, führt zu einer
Belastung des landwirtschaftlichen Sektors, weil Bauern teures Saatgut
internationaler Firmen Jahr für Jahr wieder kaufen müssten.
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Die EU führt die Verhandlungen über die EPAs mit sechs
Regionalorganisationen:
 | die Länder des Pazifiks |
 | die Karibik-Region (CARIFORUM) |
 | dem östlichen Afrika (ESA) |
 | den zentralafrikanischen Ländern |
 | den Ländern im westlichen Afrika (ECOWAS) |
 | den Ländern des südlichen Afrikas (SADC) |
Die regionalen Organisationen auf dem Kontinent bemühen die sich um
Kooperation und Integration in wirtschaftlicher, handels- und
finanzpolitischer Hinsicht.
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Erklärtes Ziel der EPA-Verhandlungen ist die regionale Kooperation
und Integration in Afrika zu stärken. Die Vereinheitlichung und
Stärkung der regionalen Märkte wird von der EU als ein entscheidender
Schritt betrachtet die wirtschaftliche Entwicklung Afrikas zu
gewährleisten. Durch die Uneinigkeit der einzelnen Länder in den
Regionalorganisationen über die Haltung zu den vorgelegten EPAs und
IEPAs, änderten die EU ihre Verhandlungsstrategie von multilateralen
zu bilateralen Gesprächen und schlossen bilaterale Interimabkommen
über Handelsbeziehungen ab (ausgenommen der Karibik-Region). Die
regionale Zusammenarbeit innerhalb der Wirtschaftszonen ist dadurch
erschwert.
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Safeguard clauses sind wirtschaftspolitische Instrumente, die zum
Schutz gefährdeter Produkte und Sektoren eingesetzt werden (Welche?).
Trotz der Forderung der AKP- Staaten safeguard clause in die EPAs zu
integrieren, wurde durch den Widerstand der EU diese Schutzmechanismen
bisher nicht berücksichtigt.
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In vielen AKP Staaten sehen sich die lokalen Unternehmen angesichts
der gesamten ökonomischen Lage in ihrem Land, der Schwierigkeit
gegenüber, Güter wettbewerbsfähig zu produzieren.
Die gründe dafür sich vielfältig und reichen von der unzuverlässigen
Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur (Elektrizität und Wasser)
und unzureichender öffentlicher Infrastruktur (abgenutzte Strassen und
Gleise) über einen schwachen institutionellen und politischen Rahmen
(der zu wechselhaften Wechselkursen und hoher Inflation führt) und
geringer Arbeitsproduktivität (als Resultat eines schlechten Bildungs-
und Gesundheitssystems und einer schwierigen Wohnraumlage).
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Ursprungsregeln bestimmen, ob ein in den APK-Staaten produziertes
Gut zollfreien Zugang zu den EU-Märkten bekommen kann. Dazu muss das
Produkt zu einem bestimmten Anteil in dem Land selbst hergestellt
worden sein. Die Ursprungs- und Kumulationsregeln legen fest, wie groß
dieser Anteil sein muss. Derzeit variieren die Anforderungen der EU
von Produkt zu Produkt und von Sektor zu Sektor. Insbesondere die im
EBA- Abschluss vereinbarten Regeln erschweren insgesamt den zollfreien
Zugang von AKP-Produkten erheblich.
Die AKP-Staaten fordern deshalb im Rahmen der EPA- Verhandlungen die
Ursprungsregeln zum einen zu vereinfachen, um den hohen
administrativen Aufwand zu verringern, und zum zweiten so zu ändern,
dass der im regionalen Ausland produzierte Anteil des Produktes
vergrößert werden darf. Die AKP erhofft sich dadurch die Zahl der
Produkte zu erhöhen, die zollfrei in den EU-Markt exportiert werden
können. Die EU lehnt allerdings Gespräche über die Änderung der
derzeit bestehenden komplizierten Regeln ab.
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Die WTO-Regeln legen fest, dass nur dann nicht-reziproke
Handelsbeziehungen gelten dürfen, wenn sie für alle Entwicklungsländer
auf der selben Entwicklungsstufe im gleichen Maß gelten. Da die
einseitigen Handelspräferenzen der AKP-Staaten, die im Rahmen des
Lomé- und Conatou-Abkommens galten, diese Bedingung nicht erfüllten,
forderten die WTO die beiden Vertragspartner dazu auf bis Ende 2007
ein neuen WTO- konformes Freihandelsvertrag zu beschließen. Die
WTO-Regeln legen fest, dass Freihandelszonen, innerhalb von 10-12
Jahren umgesetzt werden und 90% aller Güter und alle Sektoren
umfassen. |

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ds |