Deutsche Kampagne unterstützt Entschädigungsklagen von
Apartheidopfern gegen Daimler und Rheinmetall
Berlin, 30.11.09
Das European Center
for Constitutional and Human Rights (ECCHR), die Kirchliche
Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA), die Koordination Südliches
Afrika (KOSA) und medico international reichen zusammen mit anderen
zivilgesellschaftlichen Gruppen am 30.11.2009 ein
Gutachten zur Unterstützung der Klage von Opfern des
südafrikanischen Apartheidregimes beim Southern District Court of
New York in den USA ein.
In der so genannten Apartheid-Klage haben Opfer des südafrikanischen
Apartheidregimes fünf Unternehmen auf Schadenersatz verklagt,
darunter auch die deutschen Firmen Daimler und Rheinmetall. Die
Kläger werfen den Unternehmen vor, entweder direkt
völkergewohnheitsrechtlich anerkannte Menschenrechte in Südafrika
verletzt oder staatliche Menschenrechtsverbrechen durch die
Lieferung entsprechender Güter ermöglicht und unterstützt zu haben.
„Diese Unternehmen
haben jahrelang profitable Geschäfte im und mit dem Apartheidstaat
gemacht. Die Vereinten Nationen haben Apartheid seit 1966 viele Male
als „Verbrechen an der Menschheit“ bezeichnet. Das verpflichtende
Rüstungsembargo vom November 1977 wie auch die Wirtschaftssanktionen
1986 waren unübersehbar. Das heißt: die Unternehmen, die mit dem
Apartheid-Staat profitable Geschäfte machten, wussten, was sie
taten“, so Dieter Simon von der Koordination Südliches Afrika.
„Sie waren
Helfershelfer eines kriminellen Systems. Der Hinweis darauf, dass
sie die Landesgesetze in Südafrika befolgen mussten, enthebt sie
nicht der Verantwortung“, ergänzt Simone Knapp von der
Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika.
In Zusammenarbeit mit dem New Yorker Center for Constitutional
Rights hat das ECCHR in Kooperation mit weiteren Unterstützern ein
Gutachten zur Bedeutung der juristischen Aufarbeitung von
Menschenrechtsverletzungen verfasst. „Das Gutachten legt
insbesondere dar, dass gerade die Rolle von Unternehmen für die
Unterstützung und Förderung von Systemunrecht rechtlich geahndet
werden muss,“ so Miriam Saage-Maaß vom ECCHR.
In dem Gutachten wird
darauf verwiesen, dass bereits in den Nürnberger Nachfolgeprozessen
zwischen 1946 und 1949 Unternehmer wegen der Förderung der
NS-Verbrechen und wegen der direkten Begehung von Völkerstraftaten
zur Verantwortung gezogen wurden. Die in jüngerer Zeit gerade auch
in den USA eingereichten Klagen gegen Unternehmen knüpfen an diese
wichtige Tradition an und stellen einen Beitrag zu einer umfassenden
Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen dar, die sich nicht
allein auf die Rolle staatlicher Akteure beschränkt.
„Es ist daher unbedingt notwendig, die Verantwortung europäischer
Unternehmen für die Unterstützung der Verbrechen des
südafrikanischen Apartheidsystems vor Gericht zu bringen“, fordert
Bernd Eichner von medico international.