Fragen und Antworten zur Klage der Apartheid-Opfer
Worin bestand die Beihilfe der Daimler AG bei Verletzungen
internationalen Rechts unter dem Apartheidregime?
Nach Verhängung des verpflichtenden Waffenembargos des UN
Sicherheitsrates gegenüber Südafrika im Nov. 1977 lieferte Daimler
mindestens 1900 Unimog des Typ 1100 L(416), deren Endverbraucher die
südafrikanische Polizei und Armee waren.
Die
Daimler Tochter MTU (Friedrichshafen) belieferte die südafrikanische
Flotte mit nicht-magnetischen Spezialmotoren für sechs
Raketenschnellboote und zwei Minenräumboote.
1985 berichtete das Monitor-Programm des WDR, dass Messerschmidt
Bölkow Blohm (MBB) 5 Helikopter an die südafrikanische Polizei
lieferte. Vier Jahre später fusionierte Daimler mit der MBB.
Daimler verkaufte Ende 1978 der para-staatlichen Industrial
Development Corporation Lizenzen zum Bau von Motoren in einer 1981
eröffneten Fabrik namens Atlantis Diesel Engines. An der
Eröffnungsfeier nahmen Premier- und Verteidigungsminister Südafrikas
teil. „Südafrika muss zu den wenigen Ländern der Welt gezählt
werden…, bei denen politische und militärische Gesichtspunkte eine
Rolle bei der Entwicklung von lokaler LKW- und Motorenherstellung
gespielt haben“, schrieb die Financial Mail Südafrikas am 9.August
1985. Über enge technische Zusammenarbeit mit ADE schuf der
Stuttgarter Daimler Konzern die Voraussetzung „für die Erfüllung
eines gesetzlich abgesicherten Monopols“, durch das andere LKW
Hersteller genötigt waren, Daimler Motoren aus Atlantis in ihre
Nutzfahrzeuge einzubauen (Daimler Geschäftsbericht für 1984). ADE’s
Produktion von schweren Dieselmotoren diente aber vor allem der
Deckung des militärischen Bedarfs der südafrikanischen Streitkräfte.
Aus diesem Grund war ADE geschaffen worden. ADE baute Dieselmotoren
von bis zu 556 PS /412 kw und 607 PS/450 kw. Motoren derartiger
Kapazität treiben Transport- und Schützenpanzer an. Eine
amerikanische Konkurrenzfirma, Cummins, musste sich aus dem
Wettbewerb zurückziehen, als die US Regierung unter Carter bemerkte,
dass der Endverbraucher besonders der schweren Motoren (deren
gewerbliche Patentrechte exportiert werden sollten) die
südafrikanische Armee und Polizei war. Ein solches Rechtsgeschäft
(Lizenzexport) war deswegen nach dem Waffenembargo nicht gestattet.
Seit Juli 1985 besetzte die südafrikanische Armee zuerst 96 schwarze
Wohngebiete, um den Widerstand der Unterdrückten niederzuschlagen;
ab Juni 1986 wurden die Notstandsgesetze auf das ganze Land
ausgedehnt und erst im Oktober 1990 wieder aufgehoben. Die meisten
Fahrzeuge der südafrikanischen Armee und Polizei fuhren Mitte der
1980er Jahren mit ADE-Motoren, gleich, ob es sich um leichte
Truppentransporter oder gepanzerte und mit Waffenaufbauten
ausgestattete Fahrzeuge handelte.
In Johannesburg unterhielt Daimler eine große Werkstatt (MBEUS) für
die Instandhaltung von Automobilen und den Ersatz von Autoteilen.
Abdul Minty erhielt im August 1989 einen Brief vom Daimler Vorstand,
der bestätigte, dass die südafrikanische Armee ein Service- und
Reparatur-Abkommen mit MBEUS geschlossen hatte. Minty war damals
Direktor einer internationalen Kampagne gegen militärische und
nukleare Zusammenarbeit mit Südafrika.
Daimler im militarisierten Südafrika institutionell eingebunden
Seit der Machtübernahme von P. W. Botha 1978 wurde die
südafrikanische Gesellschaft unter der Apartheid zunehmend
militarisiert. Die leitende „Vision“ der Regierung war die „totale
Strategie“. Ein wesentliches Element dieser Strategie war es, die
Privatwirtschaft in den Kampf zur Aufrechterhaltung der Apartheid
auch institutionell einzubinden. Das geschah auf vier Ebenen:
Durch die Produktion militärisch benötigter Ausrüstung, koordiniert
von Armscor
Durch die Einbindung der regionalen/lokalen Industrie- und
Handelskammern in das Nationale Sicherheits-Management System
Durch das Liaisonkomitee der Streitkräfte (Demalcom) mit dem
Privatsektor über Nutzung und Bezahlung der Arbeitskräfte im
Wehrdienstalter
Durch eine teilweise Privatisierung der Unterdrückung durch die
strategische Schlüsselindustrie
Wie war Daimler auf diesen vier Ebenen eingebunden?
Armscor importierte zunächst direkt und indirekt Unimogs und
Sattelschlepper für den Panzertransport. Daimler lieferte, ohne
nachzuforschen, wer der Endverbraucher war (Streitkräfte). Als das
Waffenembargo 1977 in Sicht kam, forderten die Streitkräfte eine
lokale Produktion der Militär-LKW und deren Motoren und Getriebe
etc. Der Export von Lizenzen zur Nutzung von Patentrechten durch den
südafrikanischen Staat und die ständige Bereitstellung von Daimlers
Management Know-How und Technologie im ADE Betrieb half den
südafrikanischen Streitkräften, das Waffenembargo zu brechen.
Daimler gewann eine Monopolstellung im Bereich LKW-Motoren. Ein MBSA
Vorstandsmitglied gestand der Financial Mail Südafrikas im August
1986, dass Daimler den südafrikanischen Markt verlassen hätte, wenn
ADE „nicht gekommen wäre“. Das bedeutet eine Abhängigkeit der
Daimler-Werke in Südafrika von Armscor und den Streitkräften (Klaus
Heidel, S. 735).
Mercedes-Benz of South Africa (MBSA) und seine Fabrik in East London
waren über die örtliche Industriekammer der Border Area in das
örtliche „Joint Management Committee“ des staatlichen
Sicherheitssystems eingebunden. Dort erhielt das örtliche Management
z.B. im Oktober 1980 die Anweisung des Majors Phillipus Olivier von
der Sicherheitspolizei, die ‚radikale’ Gewerkschaft „South African
Allied Workers Union“ (SAAWU) nicht anzuerkennen und ihre
Streikführer zu entlassen. Die Unterdrückung der SAAWU im
benachbarten Bantustan Ciskei traf auch schwarze Gewerkschafter der
Mercedes-Benz Werke in East London, die jeden Tag vom „schwarzen“
Reservat in die „weiße“ Industriestadt pendeln mussten.
In der weißen Arbeiterschaft der MBSA gab es Armee-Reservisten. Wenn
diese von der Armee zum befristeten Dienst einberufen wurden, zahlte
MBSA die Differenz zwischen Militärsold und Industrielohn aus der
eigenen Tasche – eine Art von Subvention des Bürgerkrieges.
ADE war eine strategische Schlüsselindustrie. Die Kapitaleigner von
ADE hatten ihr Werk mit eigener Truppe vor Sabotageakten militärisch
zu sichern und soziale Konflikte zu unterdrücken
Stimmt es, dass Daimler zu keinem Zeitpunkt mit den südafrikanischen
Sicherheitskräften zur Aufrechterhaltung der Apartheid
zusammengearbeitet hat?
Das darf bezweifelt werden. Die Lieferung von Unimogs beruht auf
Handelsverträgen, deren Daten man mit dem wachsenden Park an Unimogs
in der südafrikanischen Armee vergleichen könnte. Aus
Tarnungsgründen „verzichtete“ Daimler auf die Feststellung des
Endverbrauchers der Unimogs in den Handelsverträgen. Praktisch aber
war dieser bekannt. Die militärische Nutzung von nicht magnetischen
Schiffsmotoren war ebenso augenfällig. Das Rechtsgeschäft des
Exports von Lizenzen für den Bau von Motoren, die von der
südafrikanischen Armee angefordert wurden, das ist Zusammenarbeit.
Der Vorstandsvorsitzende der ADE war ein MBSA-Manager, nämlich Dr.
Hartmut Beckurts. Der Autarkiepolitik der südafrikanischen Militärs
folgend, hatte ADE bereits im Sommer 1985 einen lokalen
Fertigungsanteil von 70 Prozent des Wertes und des Gewichts; Ende
1986 sollte er bei 85 Prozent liegen. Dr. Beckurts gab sich schon im
März 1984 optimistisch, dass ADE im Falle von allgemeinen
Wirtschaftssanktionen gegen Südafrika auch noch die bis dahin
importierten Turbolader und Einspritzpumpen in Südafrika selbst
herstellen könnte (Argus, 3.März 1984). Die strategische Bedeutung
von ADE für das Apartheidsystem war den MBSA Managern vollauf
bewusst. Daimler, MBSA und die Beteiligungsgesellschaft ADE waren
bereit, mit der Militärpolitik des Staates zu kooperieren.
Stimmt es, dass sich die Daimler AG früh für eine rassenunabhängige
Gleichbehandlung der südafrikanischen Mitarbeiter z.B. beim Zugang
zu Bildungseinrichtungen eingesetzte?
1981 hat die MBSA in East London eine Lehrlingswerkstatt eröffnet.
Das waren also 14 Jahre nachdem die Automobilfabrik in East London
damit begonnen hatte, ausschließlich Mercedes Benz Fahrzeuge zu
montieren und später auch zu produzieren. Ist das früh?
Fünf Jahre nach Eröffnung der Lehrlingsausbildung finden wir im Werk
von East London, dass nur 8 Prozent der in Lohngruppe 8 bezahlten
Facharbeiter mit abgeschlossener Lehre „Schwarze“ sind. In den drei
niedrigsten Lohngruppen im East Londoner MBSA Werk waren 88,5
Prozent so genannte Schwarze und nur 1 Prozent „Weiße“. Das deutet
darauf hin, dass nur sehr wenige rassisch diskriminierte
Arbeitskräfte von Daimler die Chance zu einer Lehre angeboten
bekamen oder dieselbe abschließen durften (Heidel, S. 723).
Waren die Betriebsvereinbarungen der Daimler Tochter MBSA in East
London Ende der 1980er Jahre vorbildlich?
Nach dem Verbot der schwarzen Opposition und der ihnen nahe
stehenden schwarzen Gewerkschaften im Jahr 1960 kämpften schwarze
Arbeitskräfte seit 1972 erneut um gewerkschaftliche Rechte.
1979 hat der Industrial Relations Act die unabhängigen,
nicht-rassischen afrikanischen Gewerkschaften offiziell anerkannt.
Im April dieses Jahres wurde der Bund südafrikanischer
Gewerkschaften FOSATU gegründet. Im September 1988 wollte der
Apartheidstaat die gewerkschaftlichen Rechte wieder einschränken.
Das löste starken Widerstand der schwarzen Gewerkschaften aus. Daher
trat der Internationale Metallarbeiterbund auf den Plan, der die
Rechte seiner südafrikanischen Mitglieder verteidigen helfen wollte.
Das mobilisierte auch die deutsche IG Metall.
Erst 1988 hat die Daimler-Tochter in East London sich ‚im Prinzip’
dazu bereit gefunden, eine Betriebsvereinbarung mit der nationalen
Gewerkschaft der Metallarbeiter Südafrikas (NUMSA) zu schließen.
Dies geschah aber nur, weil die IG Metall auf Mercedes Benz, BMW,
VW, Robert Bosch und Hella starken Druck ausübte, eine solche
Vereinbarung zu schließen. Die Vereinbarung diente dazu, die hart
erkämpften Gewerkschaftsrechte zu bewahren und nicht zuzulassen,
dass sie erneut verwässert oder eingeschränkt würden.
Es war also nicht ein fortschrittlich aufgeklärtes Daimler
Management, dass auf die Betriebs-Vereinbarung drängte. Die
südafrikanischen Gewerkschaften betonten im Übrigen, dass eine
Betriebsvereinbarung keinen Widerspruch zu der vom Gewerkschaftsbund
COSATU vertretenen Desinvestitions-Politik darstelle.
Die Gewerkschaften sagten: Firmen, die trotz aller Appelle für
wirtschaftliche Sanktionen weiter in Südafrika operieren, sollten
sich zumindest bereit erklären, keinen Vorteil aus den
undemokratischen Gesetzen des Apartheid Staates zu ziehen. Die 14
Punkte der Betriebsvereinbarung waren aus der Sicht der
Gewerkschaften Minimalstandards für die Beziehungen des Managements
gegenüber den gewerkschaftlich organisierten Arbeitskräften,
insbesondere im Fall von Arbeitskämpfen. (Siehe Berichterstattung im
South African Labour Bulletin Band 14, N° 2 (Juni 1989, S.6-9).
Hat sich Daimler an den Anhörungen der TRC beteiligt?
Die Daimler AG als internationaler Konzern hat sich nicht
eigenständig an der TRC (Wahrheits- und Versöhnungskommission)
beteiligt. Die Eingabe kam allein von Mercedes Benz South Africa (MBSA)
und macht an keiner Stelle deutlich, dass die Eingabe auch im Namen
Daimlers erfolgte. Die Eingabe von MBSA beinhaltet zudem weder eine
klare Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung noch eine
Darlegung der Profite, die durch die Geschäfte mit dem
Apartheid-Regime in den vergangenen (fast) 40 Jahren erzielt wurden.
Dadurch wären die Motive für MBSAs kontinuierliches „Engagement“
offensichtlich geworden.
Was schrieb die Wahrheits- und Versöhnungskommission über die
Anhörung von Unternehmens-Vertretern?
In ihrem sieben Bände langen Abschlussbericht hat die Kommission
‚Mercedes Benz of South Africa’ oder die Stuttgarter Mutterfirma
Daimler nicht einmal bei Namen genannt. Klar ist, dass MBSA und
Daimler die Kommission nicht um Amnestie gebeten haben. Deshalb
wurde die Eingabe der MBSA auch keinem Kreuzverhör unterzogen.
Der Bericht trägt allgemeine Erkenntnisse aus der Anhörung vor,
keine Rechtsurteile. So schreibt die Kommission im Band 5 §
75:“…Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftssektoren trugen zum
Entstehen einer Kultur von Straflosigkeit bei, innerhalb derer
extreme Menschenrechtsverletzungen, wie sie in diesem Bericht
dokumentiert werden, stattfinden konnten und auch stattfanden“.
Band 5, § 152: „Komplizentum bezieht sich sowohl auf eine andauernde
Weiterführung von rassischen Systemen und Strukturen wie auch auf
das Versäumnis, gegen grobe Menschenrechtsverletzungen zu
protestieren.“
Im Band 3 § 170 befindet die Kommission, dass mit Blick auf das
östliche Kap der südafrikanische Staat und die Behörden in der
Ciskei eine völlige Geringschätzung für das Leben derer an den Tag
legten, die gegen ihre Politik protestierten. Tödliche Gewalt wurde
zum Beispiel angewendet
Während des Mdantsane Bus Boykotts: am 4.August 1983 haben Polizei
und Armee der Ciskei mindestens 6 Menschen an Bahnhöfen in Mdantsane
getötet,
Mitte August 1985 haben über mehrere Tage südafrikanische Polizei
und Armeeeinheiten mindestens 19 Menschen im Duncan Village getötet.
Da viele schwarze Arbeitskräfte von MBSA - East London entweder in
Mdantsane oder in Duncan Village wohnten, hätte es nahe gelegen,
wenn das MBSA Management sich zu diesen Massakern geäußert hätte,
unter denen eventuell auch Werksangehörige zu leiden hatten. Aber in
seiner Eingabe an die Wahrheits- und Versöhnungskommission erwähnt
MBSA diese schweren Menschenrechtsverletzungen und seine Reaktionen
darauf mit keinem Wort.
Band 5, § 156: „Die Verweigerung der Gewerkschaftsrechte von
schwarzen Arbeitskräften stellte eine Verletzung von Menschenrechten
dar. Staatliche Aktionen gegen die Gewerkschaften, bisweilen in
geheimer Absprache mit gewissen Unternehmen, führte häufig zu groben
Verletzungen der Menschenrechte.“
„In der Anhörung versäumten die Unternehmen, sich für ihr Engagement
in Initiativen der Staatssicherheit zu verantworten, einschließlich
der Initiativen, die mit dem nationalen System des
Sicherheits-Managements assoziiert werden. Auf der anderen Seite
haben verschiedene Unternehmen Nutzen aus ihrer Beteiligung im
vielschichtigen Netz des militärisch-industriellen Komplexes
gezogen.“
Die südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission hat der
Daimler Tochter MBSA keinen Freispruch gegeben und keine Amnestie
gewährt. Genau aus diesem Grunde unterstützt Erzbischof Tutu die
US-Entschädigungsklage von Khulumani und Ntsebeza.
Beansprucht Khulumani für alle Südafrikaner zu sprechen, die
unterdrückt wurden?
Nein, Khulumani repräsentiert zunächst „nur“ seine 58 000 Mitglieder
(0,12 % der Gesamtbevölkerung), von denen sehr viele besonders
schwere Vergehen erlitten haben.
In der in den USA als „class action“ eingereichten
Entschädigungsklage vertreten die individuell aufgelisteten Kläger
und Khulumani diejenigen, die eines der folgenden ‚klassifizierten’
Verbrechen erlitten haben:
Außergerichtlicher Mord an/ Erschießung von Familienmitgliedern
Folter
Lange und ungesetzliche Haft
Grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung
Dies sind Verletzungen internationalen Rechts. Sollte die
Entschädigungsklage Erfolg haben, könnten auch Menschen davon
profitieren, die nicht Mitglieder bei Khulumani sind.
Daimlers Behauptung vom Dezember 2009, die US-Anwälte von Khulumani
nähmen für sich in Anspruch, stellvertretend für alle schwarzen
Südafrikaner zu sprechen, die unter der Apartheid-Ära von 1948-1994
gelitten haben, ist eine unzulässige Unterstellung.
Daimler betont, dass seine Unternehmungen während der Apartheidära
immer im Einklang mit internationalen und bundesdeutschen Gesetzen
standen.
Vor den US-Gerichten hat Daimler immer die Auffassung vertreten,
dass Konzerne überhaupt nicht für Verletzungen internationalen
Rechts zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Was gilt nun? Hat
Daimler seine Meinung geändert und glaubt nun doch, dass Daimler
gesetzlich verpflichtet ist, die internationalen Menschenrechte zu
respektieren? Oder vertritt Daimler weiterhin die Auffassung, dass
internationales Recht nicht auf Konzerne anwendbar ist?
Will Khulumani die Souveränität Deutschlands in Frage stellen, indem
sie in den USA Klage erhebt?
Nein, darum geht die Klage überhaupt nicht. Ziel der Kläger ist eine
Anerkennung des unter der Apartheid erlittenen Schadens bzw.
Unrechts und eine materielle Entschädigung, die ihnen im eigenen
Land nicht zugänglich ist.
Gab es Bemühungen, mit Daimler in Kontakt zu treten?
Entgegen der Behauptung sind NGOs in der Vergangenheit mehrfach auf
Daimler zugegangen. Die Koordination Südliches Afrika (KOSA) als
Nachfolgeorganisation der deutschen Anti-Apartheidbewegung, weist
gemeinsam mit den Kritischen Aktionären (KOSA ist dort Mitglied)
eine langjährige und intensive Geschichte des versuchten Dialoges
mit der Daimler AG auf. Es verging seit 1984 keine Hauptversammlung,
an der nicht ein Vertreter dieser Organisation das Thema
angesprochen hätte. Dies gilt auch für die Zeit nach 1990.
Auch die Werkstatt Ökonomie, zu der die Kirchliche Arbeitsstelle
Südliches Afrika (KASA) gehört, hat sich bereits in den achtziger
Jahren mit den Geschäften von Daimler in Südafrika beschäftigt und
dazu veröffentlicht (siehe Fußnote 2). Eine Reaktion von Daimler
blieb während der ganzen Jahre jedoch aus. Am 16.12.2003 wurden von
Vertretern der Kampagne für Entschädigung in Stuttgart 3.500
Unterschriften an die Daimler AG mit der Aufforderung übergeben, die
Archive zu öffnen und sich an der Entschädigung der Apartheidopfer
zu beteiligen. Hierauf gab es nie eine Reaktion.
Was versprechen sich die Unterstützer der Khulumani-Klage?
eine Aufarbeitung der Rolle, die ausländische Unternehmen für das
Apartheidsystem gespielt haben
eine Klärung der Frage, ob Unternehmen tatsächlich Verletzungen
internationalen Rechts verursacht oder dazu substanzielle Beihilfe
geleistet haben? Falls dies der Fall ist,
eine Anerkennung des Prinzips, dass nicht nur einzelne Menschen (wie
früher), sondern auch Unternehmen für Verletzungen internationalen
Rechts zur Verantwortung gezogen werden müssen
eine Verringerung der krassen Machtungleichheit zwischen den
einzelnen Opfern von Verbrechen auf der einen und mächtigen,
transnationalen Unternehmen auf der anderen Seite
Zusammengestellt von Gottfried Wellmer, ergänzt von Dieter Simon für
KOSA, KASA, medico international, SODI und die Khulumani Support
Group.