Hintergrundinformationen zur Klage von Apartheidopfern
gegen internationale Konzerne
Die Klage
Die Klage beruft sich auf allgemein akzeptierte Normen des
Internationalen Rechts und richtet sich gegen Unternehmen, welche
direkt oder indirekt die Sicherheitsapparate des Apartheidsystems
und/oder dessen strategisch wichtige Staats- Unternehmen im Bereich
Telekommunikation, Transport, Stahl und Energie (Strom, Benzin,
Diesel) unterstützt haben. Diese Unternehmen haben das
Apartheidsystem nicht erfunden, d.h. sie sind nicht primär
verantwortlich; aber sie haben sich stark um Geschäfte im/mit dem
Apartheidstaat bemüht. Der Hinweis darauf, dass sie die
Landesgesetze in Südafrika befolgen mussten, enthebt sie nicht der
Verantwortung. Die internationale Gemeinschaft in der Form der UN
Vollversammlung und des UN Sicherheitsrats haben Apartheid seit dem
Massaker von Sharpeville, bei dem 67 Menschen erschossen wurden, die
gegen die Passgesetze demonstrierten, viele Male als „Verbrechen an
der Menschheit“ bezeichnet. Das freiwillige Rüstungsembargo 1963,
das verpflichtende Rüstungsembargo vom November 1977 wie auch die
Wirtschaftssanktionen 1986 waren unübersehbar. Banken und
Unternehmen, die mit dem Apartheid Staat und staatlichen Konzernen
profitable Geschäfte machten, wussten, was sie taten. Sie waren
Helfershelfer eines kriminellen Systems.
Ziel der Klage und weltweite menschenrechtliche Bedeutung
Die Richterin am Bezirksgericht in New York
erklärte die Klage im April 2009 gegen Unternehmen wegen Beihilfe zu
schweren Menschenrechtsverletzungen während der Apartheidzeit in
Südafrika für zulässig. Allerdings handelt es sich um eine
eingeschränkte Zulassung. So anerkannte Richterin Scheindlin die
Vorwürfe gegenüber Firmen wie Rheinmetall, der Daimler AG und IBM,
lehnte aber die Klage gegenüber allen Banken als nicht genügend
begründet ab. Den Vorwurf, Banken hätte durch ihr alltägliches
Geschäft, nämlich Geld zu verleihen, wissentlich und willentlich zu
schweren Menschenrechtsverletzungen beigetragen, wies die Richterin
zurück. Die Kläger haben bis zum 1. Mai Zeit, auf die auf 140 Seiten
zusammengefasste Meinung der Richterin mit einer veränderten Anklage
zu reagieren und ihre Vorwürfe entsprechend anzupassen.
Ein Meilenstein in der internationalen Rechtsprechung ist diese
Entscheidung auch deshalb, weil der Vorwurf der südafrikanischen
Regierung, die Anklage vor einem US-amerikanischen Gericht verletze
ihre Souveränität, vom Gericht zurückgewiesen wurde.
Ziel der Klage ist eine angemessene Wiedergutmachung für die Opfer
der Apartheid. Sie verlangen die gesellschaftliche Anerkennung des
begangenen Unrechts und umfangreiche soziale Programme für den
Wiederaufbau und die Entwicklung benachteiligter Gemeinschaften.
Khulumani Support Group calls on all concerned South Africans and
others to:
support the Khulumani lawsuit
remember and honour the Khulumani plaintiffs and
members who are all victims and survivors of apartheid gross human
rights abuses and violations
assist with reparations and rehabilitation
programmes for victims and survivors of apartheid gross human rights
violations, given the significant role they played in creating
democracy and freedom in South Africa
acknowledge the high levels of unresolved trauma
in the country and the consequences of failing to systematically
address this trauma through psychosocial interventions that support
the re-empowerment of victims and survivors
call for the funds remaining in the President's
Fund to be placed in an Endowment Fund with representation on its
Board from organised victims, the private sector and government, to
provide for funding of the ongoing work of healing, transformation
and reconciliation, and
support the building of bridges between those
left facing the lifelong consequences and the wider population of
South Africa as well as with those affected by gross rights
violations in the SADC region with whom Khulumani stands in
solidarity.
Neben der juristischen Aufarbeitung der
Apartheid-Verbrechen können die Klagen ein Präzedenzfall zur
Durchsetzung von menschenrechtlichen Standards gegenüber
internationalen Unternehmen sein.
Zitat von Bischof Desmond Tutu: »Sie sagten: Geschäft ist Geschäft.
Redet mit uns nicht über Moral. Sie hätten wohl auch Geschäfte mit
dem Teufel gemacht. Alle Unternehmen, die mit dem Apartheidregime
Geschäfte gemacht haben, müssen wissen, dass sie in der Schusslinie
stehen. Sie müssen zahlen, sie können sich das leisten. Und sie
sollten es mit Würde tun. Dies wird Konzernen einen Anreiz bieten,
künftig Geschäftspartner in Ländern vorzuziehen, die eine bessere
human rights record haben«.
"Every positive judgement constitutes some victory for Khulumani
members; it implies recognition of their victimhood status and the
concomitant rights that flow from that. A punitive order against
those who were complicit in their abuse and got unjustly enriched
would mean that, victims can finally see some justice being done. We
are convinced that this lawsuit, should it be it successful, will go
a long way in satisfying members material needs; and that will go a
long in contributing to social reconciliation.", - Dr. Marjorie
Jobson, Director - 09 April 2009.
Die Klageschrift ist unter www.cmht.com
einsehbar.
Bericht über ein Symposium des Oxford Transitional
Justice Research zum Thema "Justice for Apartheid
Crimes - Corporations, States, and Human Rights"
gehalten am 31. Januar 2009 am St. Anthony's Colleg
ein Oxford, UK. (in
English)
Oktober 2008:
Webportal der Non-Profit Organisation Business &
Human Rights Resource Centre in Betrieb genommen. Hier besteht
erstmals die Möglichkeit, weltweite Fälle von
Menschrechtsverletzungen durch Firmen zu dokumentieren. Derzeit
sind 35 Fälle mit den jeweiligen Positionen sowie Kommentaren dazu
einsehbar, die auch für Nicht-Juristen verständlich sind. Mehr
kommen demnächst hinzu. -
http://www.business-humanrights.org/microsites/Portal/Home
Unterstützerbriefe der Klage (Amicus Curiae) von der Aktion
Bundesschluss, Brot für die Welt, Frauen für Gerechtigkeit, KASA,
KOSA, Kairos Europa, Maksa, medico international und Prof.
Ulrich Duchow (in englisch), August 2005
Auszüge aus der so genannten
Hausfeld-Klage in zwei Teilen (deutsch, 2003). Dieser erste Teil
bringt die Grundlage der Klage sowie die Tatfelder "Transport"
und "Waffengeschäft", soweit deutsche und
Schweizer Firmen involviert sind. Der zweite Teil bringt
das Tatfeld "Banken", auch hier konkret die
Verwicklung deutscher und Schweizer Großbanken.