Hintergrundinformationen zur Klage von Apartheidopfern
gegen internationale Konzerne
Die Rolle von Konzernen und Banken – die Klage
Ausländische Konzerne
und Banken waren über viele Jahre Unterstützer und Nutznießer des
Apartheidsystems: unter anderem durch die Lieferung von
Rüstungsgütern und Computern für die gesamte Verwaltung (Justiz,
Polizei) sowie für das Militär. Nur wenige Firmen nahmen die
Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit ihrer Rolle im
Apartheidsystem wahr – weder in der TRC noch in anderen
Zusammenhängen. Die eigene Verantwortung wurde bzw. wird weitgehend
ignoriert.
Stellvertretend für die Opfer der Apartheid in Südafrika und den
betroffenen Nachbarländern erheben im November 2002 einundneunzig Personen
Klage. Sie sind alle Mitglieder von Khulumani. Die Kurzbiographien
der einundneunzig KlägerInnen erzählen von einem furchtbaren Schicksal der
Betroffenen und ihrer Familien; ihre Geschichten zusammen beweisen
die mörderische Brutalität des Systems und ihrer Vollstrecker in den
Sicherheitsapparaten, besonders in der Polizei, dem Geheimdienst und
der Armee – Zeugnis eines menschenverachtenden Regimes.
Beklagte Deutsche Firmen
Rheinmetall AG, besonders
Rheinmetall DeTec AG, Ratingen
Hier geht es um das erste rechtskräftige Urteil
(Mai 1986) gegen einen der zehn wichtigsten deutschen
Waffenfabrikanten seit der Gründung der Bundesrepublik.
Untersuchungen gegen Rheinmetall begannen im Juni 1978 wegen des
Verdachts falscher Endverbraucher- Angaben bei Waffenexporten. Der
Prozess begann erst im Januar 1986. Er erregte große Aufmerksamkeit
in den Medien, unter anderem, weil die Regierung 1983 eine „Lex
Rheinmetall“ durchsetzen wollte, welches die Strafen für eine
Verletzung des Kriegswaffenexportgesetzes um die Hälfte verringern
wollte. Dies wurde durch den Protest der Medien verhindert.
1977 hatte die US Firma Space Research Corporation 155 mm Kanonen
und Geschosshülsen an Südafrika geliefert.7 Rheinmetall machte
falsche Export-Deklarationen gegenüber den Behörden; die Firma gab
an, eine komplette Munitionsfüllanlage an eine nicht existierende
Firma in Paraguay liefern zu wollen. Sobald aber das Material im
Freihafen von Paranagua angekommen war, wurde es unter Aufsicht
eines Rheinmetall Managers umgeladen auf ein Schiff nach Durban,
Südafrika. Die Fabrik wurde einer Tochterfirma der ARMSCOR
übergeben, der Naschem, welche bei Potchefstroom 1979 die neue, voll
automatisierte Industrieanlage in Betrieb nahm.
Im September 1999 erwarb Rheinmetall DeTec die gesamte
Waffenproduktion der schweizerischen Firma Oerlikon-Buehrle (Oerlikon
Contraves Defence). Der schweizerische Waffenfabrikant Dieter Bührle
und sein Verkaufsmanager Gabriel Lebedinsky wurden 1970
rechtskräftig in der Schweiz wegen illegalen Waffenhandels mit
Südafrika verurteilt. Bührle wurde überführt, mithilfe falscher
Endverbraucher Erklärungen Flugabwehrkanonen und Munition über
Frankreich und teils Italien nach Südafrika verschifft zu haben.
Acht Jahre später erhielten die beiden Schweizer die höchsten
Militärorden Südafrikas „Star of South Africa“ erster (Bührle) und
zweiter (Lebedinski) Klasse. Sie hatten sich inzwischen erneut um
Südafrikas Verteidigung und die Verletzung des Rüstungsembargos
verdient gemacht: Das Schlachtschiff Tafelberg wurde 1983 mit 120 mm
und 40 mm Flugabwehrkanonen ausgerüstet. Außerdem hatte sich
Oerlikon Bührle nun auch auf den Verkauf von Lizenzen seiner
Waffenpatente konzentriert. Im südafrikanischen Patentamt wurden in
der Zeit von 1980-1989 schon mehr als 25 registrierte Patente der
Firma gesichtet. Das US State Department warnte Mitte der 80er Jahre
die schweizerische Botschaft in Washington über diesen Versuch,
gemeinsame schweiz-südafrikanische Waffenproduktion aufnehmen zu
wollen.
Daimler Chrysler:
Der Konzern hat seit 1978 mindestens 2.500
Unimogs an die südafrikanische Armee geliefert und klassifizierte
diese Exporte als nur für den nichtmilitärischen Gebrauch bestimmt.
Tatsächlich wurde der Unimog zum Standard in der südafrikanischen
Armee und wurde auch öffentlich in Armee-Paraden vorgeführt, zum
Teil mit vielfachen Raketenwerfern bestückt. Das Unimog chassis
wurde auch zum Ausgangspunkt des armierten Truppentransporters „Buffel“
benutzt, ebenso wie für den Raketenwerfer „Valkiri“.
Militärlastwagen wurden in den Johannesburger Benz-Werkstätten
repariert.
Bereits 1978 hatte der Stuttgarter Konzern eine Lizenz für
Dieselmotoren an die staatliche Firma „Atlantis Diesel Engines“
(ADE) vergeben, an der er 12,5% an Aktienanteilen erwarb. ADE
produzierte in Monopolstellung Diesel-Motoren für schwere
Nutzfahrzeuge. 1984 hatten ADE Dieselmotoren einen Marktanteil von
rund 80 %. Der Eland-Panzer, ursprünglich von der französischen
Panhard 1982 erworben, benutzte nach einer Reihe von Entwicklungen
einen von ADE entwicklelten Dieselmotor und wird so (als Eland Mark
7 DT) auch exportiert. Auch der gepanzerte Truppentransporter „Blesbok“
und der gepanzerte „Duiker“ waren mit ADE Motoren ausgestattet.
1985/86 erwarb Daimler Benz die Aktienmehrheit an der AEG9 und an
der AEG-Telefunken Tochterfirma in Johannesburg. AEG und Siemens
beteiligten sich am Advokaat Projekt der südafrikanischen Marine.
Die Zentrale kann den gesamten Schiffsverkehr im Südatlantik und im
Indischen Ozean beobachten. Während der Sabotage Operation „Argon“
im Mai 1985, als Recce Truppen Südafrikas die Anlagen der Cabinda
Gulf Oil zerstören wollten, unterhielt das Silvermine
Kontrollzentrum der südafrikanischen Marine bei Simonstown angeblich
ständigen Kontakt mit dem südafrikanischen U-Boot – französischer
Herkunft -, welches die angreifenden Truppen bis zur Küste von
Cabinda (Angola) transportiert hatte. Im September 1989 erwarb
Daimler Benz die Messerschmidt-Bölkow-Blohm. Im August 1985 wies
Monitor (WDR) in einer Sendung nach, dass MBB fünf Hubschrauber
illegal an die südafrikanische Polizei geliefert hatte, die damit
Massen-Demonstrationen überwachte und führende Aktivisten
identifizieren wollte.
Presseerklärung der
Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD) zur Aktionärshauptversammlung der
Daimler AG: „Formel Green statt Formel 1,
Fairplay für Apartheidopfer und den Verzicht auf
Rüstungsexporte“ fordern die Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD) in
ihren
Gegenanträgen auf der Hauptversammlung des deutschen Automobil- und
Rüstungsproduzenten am 14. April 2010 in Berlin von Vorstand und
Aufsichtsrat.
Interview mit Tshepo
Madlingozi (Khulumani Support Group) über die Rolle von Daimler, die
Motivation der Klage in den USA und die Pläne von Khulumani. Februar
2010.
15. Januar 2010:
Daimler weist die südafrikanische Regierung auf Beziehungen zwischen
deren Position zur Klage und des zukünftigen Produktionsstandorts
der C-Klasse hin.
12. Januar 2010 -
Mehrere Auto-Hersteller vor Gericht
Apartheid-Opfer gegen Daimler. Ist das Völkerrecht auf Unternehmen
anwendbar? Ein Zivilgericht in New York wird entscheiden, ob in den
USA die Klage von Apartheid-Opfern gegen deutsche Konzerne zulässig
ist.
10. Januar 2010 -
Drohender Schadensersatz:
Apartheid-Klage bedroht Daimler. Ausgerechnet im Jahr der
Fußballweltmeisterschaft wird der Autokonzern von seiner
Vergangenheit in Südafrika eingeholt. Ein US-Opferanwalt bezichtigt
die Schwaben, die Rassentrennung in Südafrika unterstützt zu haben.
Balintulo gegen Daimler
-
Die Opferorganisation Khulumani fordert eine umfassende Aufarbeitung
der Apartheid. Von Rita Kesselring. (Quelle: iz3w 317
(Januar/Februar 2010),
www.iz3w.org)
Stellungnahme der Deutschen Botschaft in Washington im Namen
der Bundesregierung vom 18. Dezember 2009 zu Anfragen des Gerichts
hinsichtlich der Klage gegen die Daimler AG
Aus den Archiven und immer noch aktuell
Anti-Apartheid Bewegung (AAB):
Mit Daimler fährt Apartheid gut. Broschüre der
Anti-Apartheid-Bewegung zur
Rüstungszusammenarbeit von Daimler-Benz mit
dem Apartheidstaat. Bonn 1989.
Ein Team.
Eine Bank: FUSSBALL-WM: Das Beispiel von
Nationalmannschaftssponsor Credit Suisse zeigt, wie wenig die
Apartheidunterstützung der Schweiz im öffentlichen Bewusstsein
vorhanden ist. aus: Woz - die Wochenzeitung. Zürich 10.Juni 2010.
Auszüge aus der so genannten
Hausfeld-Klage in zwei Teilen (deutsch, 2003). Dieser erste Teil
bringt die Grundlage der Klage sowie die Tatfelder "Transport"
und "Waffengeschäft", soweit deutsche und
Schweizer Firmen involviert sind. Der zweite Teil bringt
das Tatfeld "Banken", auch hier konkret die
Verwicklung deutscher und Schweizer Großbanken.