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Hintergrundinformationen zur Klage von Apartheidopfern gegen internationale Konzerne

Ausgangspunkt: Die Wahrheits- und Versöhnungskommission

Die Wahrheits- und Versöhnungskommission (Truth and Reconciliation Commission (TRC)) war eine südafrikanische Einrichtung zur Untersuchung von politisch motivierten Verbrechen während der Zeit der Apartheid. Sie geht in ihrer Entstehung auf eine Initiative des ANC und des damaligen Justizministers Dullah Omar im Jahr 1994 zurück und wurde im Januar 1996 durch Präsident Nelson Mandela eingesetzt. Vorsitzender war Desmond Tutu. Die Kommission arbeitete bis 1998.

Die Kommission wurde für 18 Monate einberufen. Ihr Ziel war es, Opfer und Täter in einen "Dialog" zu bringen und somit eine Grundlage für die Versöhnung der zerstrittenen Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Vorrangig hierbei war die Anhörung beziehungsweise die Wahrnehmung des Erlebens des jeweils anderen, nicht die Konfrontation.

Den Angeklagten wurde Amnestie zugesagt, wenn sie ihre Taten zugaben, den Opfern wurde finanzielle Hilfe versprochen. Ziel war die Versöhnung mit den Tätern sowie ein möglichst vollständiges Bild von den Verbrechen, die während der Apartheid verübt wurden. Sämtliche Anhörungen waren deshalb öffentlich.

Eine weitere Aufgabe der TRC bestand darin, Vorschläge zu erarbeiten bezüglich einer Wiedergutmachung für diejenigen Menschen und ihre Angehörigen, die zwischen März 1960 und Mai 1995 Opfer von Mord, Mordversuchen, Folter oder schwerer Misshandlung geworden waren. Mehr als 20.000 Menschen berichteten vor der TRC über die Gewalt, die ihnen angetan wurde.1800 Personen traten öffentlich als Zeugen auf, die übrigen machten ihre Aussagen lediglich gegenüber der Kommission.

Am 29. Oktober 1998 präsentierte die Wahrheits- und Versöhnungskommission ihren Abschlussbericht. Darin werden die Verbrechen der Apartheidära bis zu den ersten freien Wahlen 1994 dokumentiert. Der endgültige Bericht liegt seit 2003 vor. Der Abschlussbericht enthält eine Reihe von Empfehlungen, die vermeiden sollen, dass sich die Gräuel der Apartheid wiederholen sowie Vorschläge für die Entschädigung der Opfer. Die Wiedergutmachungsvorschläge umfassen sowohl finanzielle wie symbolische Entschädigungen.

 

Die Kläger: Khulumani Support Group (Khulumani bedeutet "Speaking out" in isiZulu)

Die Khulumani Support Group wurde parallel zur Wahrheits- und Versöhnungskommission 1995 von Überlebenden und Opfern der Apartheid-Zeit sowie ihren Familien gegründet. Ziel war, den TRC-Prozess politisch zu fordern und zu stärken und Opfer zu Aussagen zu ermutigen, um eine Wiederholung von Menschenrechtsverletzungen in Südafrika für die Zukunft zu verhindern. Die Rückgewinnung der eigenen Geschichte, die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Verbrechen des Apartheidregime (von 1948 bis 1994) wird als ein wesentlicher Faktor angesehen, um ein neues Südafrika mit einer selbstbewussten schwarzen Mehrheit aufzubauen.

 

Mittlerweile gehört Khulumani zu den wichtigsten Organisationen, die die Interessen der Apartheid-Opfer und ihrer Angehörigen wahrnehmen. Zu diesem Zweck organisiert Khulumani zahlreiche Aktivitäten:

Khulumani

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bietet einen umfangreichen Beratungsdienst z.B. bei der Antragsstellung für Entschädigung an

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erstellt eine Datenbank, damit auch diejenigen Opfer ihr Recht auf Entschädigung wahrnehmen können, die nicht vor der TRC ausgesagt haben.

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koordiniert die Gruppen und unterstützt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die die Gruppen vor Ort betreuen

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bietet psychologische Hilfe an: Es finden kollektive Rituale zur Erinnerung und Aufarbeitung der Vergangenheit statt. Theaterstücke werden entwickelt, in denen die eigenen Erfahrungen reflektiert werden, die in den Gemeinden aufgeführt werden

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setzt sich für die Errichtung von Gedenkstätten ein

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organisiert Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit zum Beispiel zu Entschädigungsfragung und Strafverfolgung von Tätern.

Khulumani hat gegenwärtig 54.000 Mitglieder, ca. 74% von ihnen sind arbeitslos. Hauptprobleme der Mitglieder nach eigenen Aussagen: häusliche Gewalt als Folge der eigenen Gewalterfahrungen, Armut, HIV/AIDS (ca. 20% der Mitglieder sagen öffentlich, dass sie von HIV/AIDS betroffen sind).
 

Entschädigungszahlungen bisher:

Im Abschlussbericht der Wahrheits- und Versöhnungskommission wurden Entschädigungszahlungen in Aussicht gestellt. Doch viele Jahre passierte gar nichts. Versuche der Regierung, die Entschädigung zu verschleppen, sind u.a. durch den Protest von Khulumani vereitelt worden. In einer Presseerklärung macht die Gruppe die gesellschaftliche Gefahr der Verschleppung deutlich: "Ohne die Zahlung der Entschädigungssummen seitens der Regierung besteht die Gefahr, dass die Täter mehr Vorteile haben als die Opfer. Unsere Mitglieder sind noch immer marginalisiert. Sie kämpfen um soziale Anerkennung."

2003 war die südafrikanische Regierung endlich bereit, eine Summe in Höhe von umgerechnet 3700 Euro an diejenigen Opfer zu zahlen, die vor der Kommission ausgesagt hatten. »Die Beiträge wurden einheitlich festgelegt, ohne ein System, dass die Menschen nach ihren individuellen Bedürfnissen einstuft«, kritisiert Ntombi Mosikare, die langjährige Leiterin von Khulumani.

 

 

Die Rolle von Konzernen und Banken – die Klage

Ausländische Konzerne und Banken waren über viele Jahre Unterstützer und Nutznießer des Apartheidsystems: unter anderem durch die Lieferung von Rüstungsgütern und Computern für die gesamte Verwaltung (Justiz, Polizei) sowie für das Militär. Nur wenige Firmen nahmen die Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit ihrer Rolle im Apartheidsystem wahr – weder in der TRC noch in anderen Zusammenhängen. Die eigene Verantwortung wurde bzw. wird weitgehend ignoriert.

Stellvertretend für die Opfer der Apartheid in Südafrika und den betroffenen Nachbarländern erheben im November 2002 91 Personen Klage. Sie sind alle Mitglieder von Khulumani. Die Kurzbiographien der 91 KlägerInnen erzählen von einem furchtbaren Schicksal der Betroffenen und ihrer Familien; ihre Geschichten zusammen beweisen die mörderische Brutalität des Systems und ihrer Vollstrecker in den Sicherheitsapparaten, besonders in der Polizei, dem Geheimdienst und der Armee – Zeugnis eines menschenverachtenden Regimes.

Die Klage beruft sich auf allgemein akzeptierte Normen des Internationalen Rechts und richtet sich gegen Unternehmen, welche direkt oder indirekt die Sicherheitsapparate des Apartheidsystems und/oder dessen strategisch wichtige Staats- Unternehmen im Bereich Telekommunikation, Transport, Stahl und Energie (Strom, Benzin, Diesel) unterstützt haben. Diese Unternehmen haben das Apartheidsystem nicht erfunden, d.h. sie sind nicht primär verantwortlich; aber sie haben sich stark um Geschäfte im/mit dem Apartheidstaat bemüht. Der Hinweis darauf, dass sie die Landesgesetze in Südafrika befolgen mussten, enthebt sie nicht der Verantwortung. Die internationale Gemeinschaft in der Form der UN Vollversammlung und des UN Sicherheitsrats haben Apartheid seit dem Massaker von Sharpeville, bei dem 67 Menschen erschossen wurden, die gegen die Passgesetze demonstrierten, viele Male als „Verbrechen an der Menschheit“ bezeichnet. Das freiwillige Rüstungsembargo 1963, das verpflichtende Rüstungsembargo vom November 1977 wie auch die Wirtschaftssanktionen 1986 waren unübersehbar. Banken und Unternehmen, die mit dem Apartheid Staat und staatlichen Konzernen profitable Geschäfte machten, wussten, was sie taten. Sie waren Helfershelfer eines kriminellen Systems.

 

Beklagte Deutsche Firmen

Rheinmetall AG, besonders Rheinmetall DeTec AG, Ratingen

Hier geht es um das erste rechtskräftige Urteil (Mai 1986) gegen einen der zehn wichtigsten deutschen Waffenfabrikanten seit der Gründung der Bundesrepublik. Untersuchungen gegen Rheinmetall begannen im Juni 1978 wegen des Verdachts falscher Endverbraucher- Angaben bei Waffenexporten. Der Prozess begann erst im Januar 1986. Er erregte große Aufmerksamkeit in den Medien, unter anderem, weil die Regierung 1983 eine „Lex Rheinmetall“ durchsetzen wollte, welches die Strafen für eine Verletzung des Kriegswaffenexportgesetzes um die Hälfte verringern wollte. Dies wurde durch den Protest der Medien verhindert.
1977 hatte die US Firma Space Research Corporation 155 mm Kanonen und Geschosshülsen an Südafrika geliefert.7 Rheinmetall machte falsche Export-Deklarationen gegenüber den Behörden; die Firma gab an, eine komplette Munitionsfüllanlage an eine nicht existierende Firma in Paraguay liefern zu wollen. Sobald aber das Material im Freihafen von Paranagua angekommen war, wurde es unter Aufsicht eines Rheinmetall Managers umgeladen auf ein Schiff nach Durban, Südafrika. Die Fabrik wurde einer Tochterfirma der ARMSCOR übergeben, der Naschem, welche bei Potchefstroom 1979 die neue, voll automatisierte Industrieanlage in Betrieb nahm.
Im September 1999 erwarb Rheinmetall DeTec die gesamte Waffenproduktion der schweizerischen Firma Oerlikon-Buehrle (Oerlikon Contraves Defence). Der schweizerische Waffenfabrikant Dieter Bührle und sein Verkaufsmanager Gabriel Lebedinsky wurden 1970 rechtskräftig in der Schweiz wegen illegalen Waffenhandels mit Südafrika verurteilt. Bührle wurde überführt, mithilfe falscher Endverbraucher Erklärungen Flugabwehrkanonen und Munition über Frankreich und teils Italien nach Südafrika verschifft zu haben. Acht Jahre später erhielten die beiden Schweizer die höchsten Militärorden Südafrikas „Star of South Africa“ erster (Bührle) und zweiter (Lebedinski) Klasse. Sie hatten sich inzwischen erneut um Südafrikas Verteidigung und die Verletzung des Rüstungsembargos verdient gemacht: Das Schlachtschiff Tafelberg wurde 1983 mit 120 mm und 40 mm Flugabwehrkanonen ausgerüstet. Außerdem hatte sich Oerlikon Bührle nun auch auf den Verkauf von Lizenzen seiner Waffenpatente konzentriert. Im südafrikanischen Patentamt wurden in der Zeit von 1980-1989 schon mehr als 25 registrierte Patente der Firma gesichtet. Das US State Department warnte Mitte der 80er Jahre die schweizerische Botschaft in Washington über diesen Versuch, gemeinsame schweiz-südafrikanische Waffenproduktion aufnehmen zu wollen.


Daimler Chrysler:

Der Konzern hat seit 1978 mindestens 2.500 Unimogs an die südafrikanische Armee geliefert und klassifizierte diese Exporte als nur für den nichtmilitärischen Gebrauch bestimmt. Tatsächlich wurde der Unimog zum Standard in der südafrikanischen Armee und wurde auch öffentlich in Armee-Paraden vorgeführt, zum Teil mit vielfachen Raketenwerfern bestückt. Das Unimog chassis wurde auch zum Ausgangspunkt des armierten Truppentransporters „Buffel“ benutzt, ebenso wie für den Raketenwerfer „Valkiri“. Militärlastwagen wurden in den Johannesburger Benz-Werkstätten repariert.

Bereits 1978 hatte der Stuttgarter Konzern eine Lizenz für Dieselmotoren an die staatliche Firma „Atlantis Diesel Engines“ (ADE) vergeben, an der er 12,5% an Aktienanteilen erwarb. ADE produzierte in Monopolstellung Diesel-Motoren für schwere Nutzfahrzeuge. 1984 hatten ADE Dieselmotoren einen Marktanteil von rund 80 %. Der Eland-Panzer, ursprünglich von der französischen Panhard 1982 erworben, benutzte nach einer Reihe von Entwicklungen einen von ADE entwicklelten Dieselmotor und wird so (als Eland Mark 7 DT) auch exportiert. Auch der gepanzerte Truppentransporter „Blesbok“ und der gepanzerte „Duiker“ waren mit ADE Motoren ausgestattet.

1985/86 erwarb Daimler Benz die Aktienmehrheit an der AEG9 und an der AEG-Telefunken Tochterfirma in Johannesburg. AEG und Siemens beteiligten sich am Advokaat Projekt der südafrikanischen Marine. Die Zentrale kann den gesamten Schiffsverkehr im Südatlantik und im Indischen Ozean beobachten. Während der Sabotage Operation „Argon“ im Mai 1985, als Recce Truppen Südafrikas die Anlagen der Cabinda Gulf Oil zerstören wollten, unterhielt das Silvermine Kontrollzentrum der südafrikanischen Marine bei Simonstown angeblich ständigen Kontakt mit dem südafrikanischen U-Boot – französischer Herkunft -, welches die angreifenden Truppen bis zur Küste von Cabinda (Angola) transportiert hatte. Im September 1989 erwarb Daimler Benz die Messerschmidt-Bölkow-Blohm. Im August 1985 wies Monitor (WDR) in einer Sendung nach, dass MBB fünf Hubschrauber illegal an die südafrikanische Polizei geliefert hatte, die damit Massen-Demonstrationen überwachte und führende Aktivisten identifizieren wollte.
 

Ziel der Klage und weltweite menschenrechtliche Bedeutung

Die Richterin am Bezirksgericht in New York erklärte die Klage im April 2009 gegen Unternehmen wegen Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen während der Apartheidzeit in Südafrika für zulässig. Allerdings handelt es sich um eine eingeschränkte Zulassung. So anerkannte Richterin Scheindlin die Vorwürfe gegenüber Firmen wie Rheinmetall, der Daimler AG und IBM, lehnte aber die Klage gegenüber allen Banken als nicht genügend begründet ab. Den Vorwurf, Banken hätte durch ihr alltägliches Geschäft, nämlich Geld zu verleihen, wissentlich und willentlich zu schweren Menschenrechtsverletzungen beigetragen, wies die Richterin zurück. Die Kläger haben bis zum 1. Mai Zeit, auf die auf 140 Seiten zusammengefasste Meinung der Richterin mit einer veränderten Anklage zu reagieren und ihre Vorwürfe entsprechend anzupassen.

Ein Meilenstein in der internationalen Rechtsprechung ist diese Entscheidung auch deshalb, weil der Vorwurf der südafrikanischen Regierung, die Anklage vor einem US-amerikanischen Gericht verletze ihre Souveränität, vom Gericht zurückgewiesen wurde.

Ziel der Klage ist eine angemessene Wiedergutmachung für die Opfer der Apartheid. Sie verlangen die gesellschaftliche Anerkennung des begangenen Unrechts und umfangreiche soziale Programme für den Wiederaufbau und die Entwicklung benachteiligter Gemeinschaften.

Khulumani Support Group calls on all concerned South Africans and others to:

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support the Khulumani lawsuit

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remember and honour the Khulumani plaintiffs and members who are all victims and survivors of apartheid gross human rights abuses and violations

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assist with reparations and rehabilitation programmes for victims and survivors of apartheid gross human rights violations, given the significant role they played in creating democracy and freedom in South Africa

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acknowledge the high levels of unresolved trauma in the country and the consequences of failing to systematically address this trauma through psychosocial interventions that support the re-empowerment of victims and survivors

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call for the funds remaining in the President's Fund to be placed in an Endowment Fund with representation on its Board from organised victims, the private sector and government, to provide for funding of the ongoing work of healing, transformation and reconciliation, and

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support the building of bridges between those left facing the lifelong consequences and the wider population of South Africa as well as with those affected by gross rights violations in the SADC region with whom Khulumani stands in solidarity.

 

Neben der juristischen Aufarbeitung der Apartheid-Verbrechen können die Klagen ein Präzedenzfall zur Durchsetzung von menschenrechtlichen Standards gegenüber internationalen Unternehmen sein.

Zitat von Bischof Desmond Tutu: »Sie sagten: Geschäft ist Geschäft. Redet mit uns nicht über Moral. Sie hätten wohl auch Geschäfte mit dem Teufel gemacht. Alle Unternehmen, die mit dem Apartheidregime Geschäfte gemacht haben, müssen wissen, dass sie in der Schusslinie stehen. Sie müssen zahlen, sie können sich das leisten. Und sie sollten es mit Würde tun. Dies wird Konzernen einen Anreiz bieten, künftig Geschäftspartner in Ländern vorzuziehen, die eine bessere human rights record haben«.

"Every positive judgement constitutes some victory for Khulumani members; it implies recognition of their victimhood status and the concomitant rights that flow from that. A punitive order against those who were complicit in their abuse and got unjustly enriched would mean that, victims can finally see some justice being done. We are convinced that this lawsuit, should it be it successful, will go a long way in satisfying members material needs; and that will go a long in contributing to social reconciliation.", - Dr. Marjorie Jobson, Director - 09 April 2009.
 

Kontakte in Südafrika:

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Marjorie Jobson, Director, Khulumani Support Group: 082 268 0223

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Tshepo Madlingozi, National Advocacy Coordinator, Khulumani Support Group: 082 496 9914

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Shirley Gunn, Board Member, Khulumani Support Group: 082 450 9276

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Charles Abrahams, Attorney for Khulumani plaintiffs: 082 560 7152

 

 

Träger der Kampagne in Deutschland:

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KASA Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika, Simone Knapp, www.kasa.woek.de

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KOSA Koordination Südliches Afrika, Dieter Simon, www.kosa.org,

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medico international, Bernd Eichner, www.medico.de

 

 

 

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Chronologische Übersicht

 

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Zusammenfassende Hintergrundinformationen zur Klage und Chronologie als *PDF, Februar 2010

 
   
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