Hintergrundinformationen zur Klage von Apartheidopfern
gegen internationale Konzerne
Ausgangspunkt: Die Wahrheits- und Versöhnungskommission
Die Wahrheits- und
Versöhnungskommission (Truth and Reconciliation Commission (TRC))
war eine südafrikanische Einrichtung zur Untersuchung von politisch
motivierten Verbrechen während der Zeit der Apartheid. Sie geht in
ihrer Entstehung auf eine Initiative des ANC und des damaligen
Justizministers Dullah Omar im Jahr 1994 zurück und wurde im Januar
1996 durch Präsident Nelson Mandela eingesetzt. Vorsitzender war
Desmond Tutu. Die Kommission arbeitete bis 1998.
Die Kommission wurde
für 18 Monate einberufen. Ihr Ziel war es, Opfer und Täter in einen
"Dialog" zu bringen und somit eine Grundlage für die Versöhnung der
zerstrittenen Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Vorrangig hierbei war
die Anhörung beziehungsweise die Wahrnehmung des Erlebens des
jeweils anderen, nicht die Konfrontation.
Den Angeklagten wurde
Amnestie zugesagt, wenn sie ihre Taten zugaben, den Opfern wurde
finanzielle Hilfe versprochen. Ziel war die Versöhnung mit den
Tätern sowie ein möglichst vollständiges Bild von den Verbrechen,
die während der Apartheid verübt wurden. Sämtliche Anhörungen waren
deshalb öffentlich.
Eine weitere Aufgabe
der TRC bestand darin, Vorschläge zu erarbeiten bezüglich einer
Wiedergutmachung für diejenigen Menschen und ihre Angehörigen, die
zwischen März 1960 und Mai 1995 Opfer von Mord, Mordversuchen,
Folter oder schwerer Misshandlung geworden waren. Mehr als 20.000
Menschen berichteten vor der TRC über die Gewalt, die ihnen angetan
wurde.1800 Personen traten öffentlich als Zeugen auf, die übrigen
machten ihre Aussagen lediglich gegenüber der Kommission.
Am 29. Oktober 1998
präsentierte die Wahrheits- und Versöhnungskommission ihren
Abschlussbericht. Darin werden die Verbrechen der Apartheidära bis
zu den ersten freien Wahlen 1994 dokumentiert. Der endgültige
Bericht liegt seit 2003 vor. Der Abschlussbericht enthält eine Reihe
von Empfehlungen, die vermeiden sollen, dass sich die Gräuel der
Apartheid wiederholen sowie Vorschläge für die Entschädigung der
Opfer. Die Wiedergutmachungsvorschläge umfassen sowohl finanzielle
wie symbolische Entschädigungen.
Die Kläger: Khulumani Support Group (Khulumani bedeutet "Speaking
out" in isiZulu)
Die Khulumani Support Group wurde parallel zur
Wahrheits- und Versöhnungskommission 1995 von Überlebenden und
Opfern der Apartheid-Zeit sowie ihren Familien gegründet. Ziel war,
den TRC-Prozess politisch zu fordern und zu stärken und Opfer zu
Aussagen zu ermutigen, um eine Wiederholung von
Menschenrechtsverletzungen in Südafrika für die Zukunft zu
verhindern. Die Rückgewinnung der eigenen Geschichte, die
juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Verbrechen des
Apartheidregime (von 1948 bis 1994) wird als ein wesentlicher Faktor
angesehen, um ein neues Südafrika mit einer selbstbewussten
schwarzen Mehrheit aufzubauen.
Mittlerweile gehört Khulumani zu den wichtigsten
Organisationen, die die Interessen der Apartheid-Opfer und ihrer
Angehörigen wahrnehmen. Zu diesem Zweck organisiert Khulumani
zahlreiche Aktivitäten:
Khulumani
bietet einen umfangreichen Beratungsdienst z.B.
bei der Antragsstellung für Entschädigung an
erstellt eine Datenbank, damit auch diejenigen
Opfer ihr Recht auf Entschädigung wahrnehmen können, die nicht vor
der TRC ausgesagt haben.
koordiniert die Gruppen und unterstützt
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die die Gruppen vor Ort betreuen
bietet psychologische Hilfe an: Es finden
kollektive Rituale zur Erinnerung und Aufarbeitung der Vergangenheit
statt. Theaterstücke werden entwickelt, in denen die eigenen
Erfahrungen reflektiert werden, die in den Gemeinden aufgeführt
werden
setzt sich für die Errichtung von Gedenkstätten
ein
organisiert Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit zum
Beispiel zu Entschädigungsfragung und Strafverfolgung von Tätern.
Khulumani hat gegenwärtig 54.000 Mitglieder, ca.
74% von ihnen sind arbeitslos. Hauptprobleme der Mitglieder nach
eigenen Aussagen: häusliche Gewalt als Folge der eigenen
Gewalterfahrungen, Armut, HIV/AIDS (ca. 20% der Mitglieder sagen
öffentlich, dass sie von HIV/AIDS betroffen sind).
Entschädigungszahlungen bisher:
Im Abschlussbericht der Wahrheits- und
Versöhnungskommission wurden Entschädigungszahlungen in Aussicht
gestellt. Doch viele Jahre passierte gar nichts. Versuche der
Regierung, die Entschädigung zu verschleppen, sind u.a. durch den
Protest von Khulumani vereitelt worden. In einer Presseerklärung
macht die Gruppe die gesellschaftliche Gefahr der Verschleppung
deutlich: "Ohne die Zahlung der Entschädigungssummen seitens der
Regierung besteht die Gefahr, dass die Täter mehr Vorteile haben als
die Opfer. Unsere Mitglieder sind noch immer marginalisiert. Sie
kämpfen um soziale Anerkennung."
2003 war die südafrikanische Regierung endlich
bereit, eine Summe in Höhe von umgerechnet 3700 Euro an diejenigen
Opfer zu zahlen, die vor der Kommission ausgesagt hatten. »Die
Beiträge wurden einheitlich festgelegt, ohne ein System, dass die
Menschen nach ihren individuellen Bedürfnissen einstuft«, kritisiert
Ntombi Mosikare, die langjährige Leiterin von Khulumani.
Die Rolle von Konzernen und Banken – die Klage
Ausländische Konzerne
und Banken waren über viele Jahre Unterstützer und Nutznießer des
Apartheidsystems: unter anderem durch die Lieferung von
Rüstungsgütern und Computern für die gesamte Verwaltung (Justiz,
Polizei) sowie für das Militär. Nur wenige Firmen nahmen die
Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit ihrer Rolle im
Apartheidsystem wahr – weder in der TRC noch in anderen
Zusammenhängen. Die eigene Verantwortung wurde bzw. wird weitgehend
ignoriert.
Stellvertretend für die Opfer der Apartheid in Südafrika und den
betroffenen Nachbarländern erheben im November 2002 91 Personen
Klage. Sie sind alle Mitglieder von Khulumani. Die Kurzbiographien
der 91 KlägerInnen erzählen von einem furchtbaren Schicksal der
Betroffenen und ihrer Familien; ihre Geschichten zusammen beweisen
die mörderische Brutalität des Systems und ihrer Vollstrecker in den
Sicherheitsapparaten, besonders in der Polizei, dem Geheimdienst und
der Armee – Zeugnis eines menschenverachtenden Regimes.
Die Klage beruft sich auf allgemein akzeptierte Normen des
Internationalen Rechts und richtet sich gegen Unternehmen, welche
direkt oder indirekt die Sicherheitsapparate des Apartheidsystems
und/oder dessen strategisch wichtige Staats- Unternehmen im Bereich
Telekommunikation, Transport, Stahl und Energie (Strom, Benzin,
Diesel) unterstützt haben. Diese Unternehmen haben das
Apartheidsystem nicht erfunden, d.h. sie sind nicht primär
verantwortlich; aber sie haben sich stark um Geschäfte im/mit dem
Apartheidstaat bemüht. Der Hinweis darauf, dass sie die
Landesgesetze in Südafrika befolgen mussten, enthebt sie nicht der
Verantwortung. Die internationale Gemeinschaft in der Form der UN
Vollversammlung und des UN Sicherheitsrats haben Apartheid seit dem
Massaker von Sharpeville, bei dem 67 Menschen erschossen wurden, die
gegen die Passgesetze demonstrierten, viele Male als „Verbrechen an
der Menschheit“ bezeichnet. Das freiwillige Rüstungsembargo 1963,
das verpflichtende Rüstungsembargo vom November 1977 wie auch die
Wirtschaftssanktionen 1986 waren unübersehbar. Banken und
Unternehmen, die mit dem Apartheid Staat und staatlichen Konzernen
profitable Geschäfte machten, wussten, was sie taten. Sie waren
Helfershelfer eines kriminellen Systems.
Beklagte Deutsche Firmen
Rheinmetall AG, besonders
Rheinmetall DeTec AG, Ratingen
Hier geht es um das erste rechtskräftige Urteil
(Mai 1986) gegen einen der zehn wichtigsten deutschen
Waffenfabrikanten seit der Gründung der Bundesrepublik.
Untersuchungen gegen Rheinmetall begannen im Juni 1978 wegen des
Verdachts falscher Endverbraucher- Angaben bei Waffenexporten. Der
Prozess begann erst im Januar 1986. Er erregte große Aufmerksamkeit
in den Medien, unter anderem, weil die Regierung 1983 eine „Lex
Rheinmetall“ durchsetzen wollte, welches die Strafen für eine
Verletzung des Kriegswaffenexportgesetzes um die Hälfte verringern
wollte. Dies wurde durch den Protest der Medien verhindert.
1977 hatte die US Firma Space Research Corporation 155 mm Kanonen
und Geschosshülsen an Südafrika geliefert.7 Rheinmetall machte
falsche Export-Deklarationen gegenüber den Behörden; die Firma gab
an, eine komplette Munitionsfüllanlage an eine nicht existierende
Firma in Paraguay liefern zu wollen. Sobald aber das Material im
Freihafen von Paranagua angekommen war, wurde es unter Aufsicht
eines Rheinmetall Managers umgeladen auf ein Schiff nach Durban,
Südafrika. Die Fabrik wurde einer Tochterfirma der ARMSCOR
übergeben, der Naschem, welche bei Potchefstroom 1979 die neue, voll
automatisierte Industrieanlage in Betrieb nahm.
Im September 1999 erwarb Rheinmetall DeTec die gesamte
Waffenproduktion der schweizerischen Firma Oerlikon-Buehrle (Oerlikon
Contraves Defence). Der schweizerische Waffenfabrikant Dieter Bührle
und sein Verkaufsmanager Gabriel Lebedinsky wurden 1970
rechtskräftig in der Schweiz wegen illegalen Waffenhandels mit
Südafrika verurteilt. Bührle wurde überführt, mithilfe falscher
Endverbraucher Erklärungen Flugabwehrkanonen und Munition über
Frankreich und teils Italien nach Südafrika verschifft zu haben.
Acht Jahre später erhielten die beiden Schweizer die höchsten
Militärorden Südafrikas „Star of South Africa“ erster (Bührle) und
zweiter (Lebedinski) Klasse. Sie hatten sich inzwischen erneut um
Südafrikas Verteidigung und die Verletzung des Rüstungsembargos
verdient gemacht: Das Schlachtschiff Tafelberg wurde 1983 mit 120 mm
und 40 mm Flugabwehrkanonen ausgerüstet. Außerdem hatte sich
Oerlikon Bührle nun auch auf den Verkauf von Lizenzen seiner
Waffenpatente konzentriert. Im südafrikanischen Patentamt wurden in
der Zeit von 1980-1989 schon mehr als 25 registrierte Patente der
Firma gesichtet. Das US State Department warnte Mitte der 80er Jahre
die schweizerische Botschaft in Washington über diesen Versuch,
gemeinsame schweiz-südafrikanische Waffenproduktion aufnehmen zu
wollen.
Daimler Chrysler:
Der Konzern hat seit 1978 mindestens 2.500
Unimogs an die südafrikanische Armee geliefert und klassifizierte
diese Exporte als nur für den nichtmilitärischen Gebrauch bestimmt.
Tatsächlich wurde der Unimog zum Standard in der südafrikanischen
Armee und wurde auch öffentlich in Armee-Paraden vorgeführt, zum
Teil mit vielfachen Raketenwerfern bestückt. Das Unimog chassis
wurde auch zum Ausgangspunkt des armierten Truppentransporters „Buffel“
benutzt, ebenso wie für den Raketenwerfer „Valkiri“.
Militärlastwagen wurden in den Johannesburger Benz-Werkstätten
repariert.
Bereits 1978 hatte der Stuttgarter Konzern eine Lizenz für
Dieselmotoren an die staatliche Firma „Atlantis Diesel Engines“
(ADE) vergeben, an der er 12,5% an Aktienanteilen erwarb. ADE
produzierte in Monopolstellung Diesel-Motoren für schwere
Nutzfahrzeuge. 1984 hatten ADE Dieselmotoren einen Marktanteil von
rund 80 %. Der Eland-Panzer, ursprünglich von der französischen
Panhard 1982 erworben, benutzte nach einer Reihe von Entwicklungen
einen von ADE entwicklelten Dieselmotor und wird so (als Eland Mark
7 DT) auch exportiert. Auch der gepanzerte Truppentransporter „Blesbok“
und der gepanzerte „Duiker“ waren mit ADE Motoren ausgestattet.
1985/86 erwarb Daimler Benz die Aktienmehrheit an der AEG9 und an
der AEG-Telefunken Tochterfirma in Johannesburg. AEG und Siemens
beteiligten sich am Advokaat Projekt der südafrikanischen Marine.
Die Zentrale kann den gesamten Schiffsverkehr im Südatlantik und im
Indischen Ozean beobachten. Während der Sabotage Operation „Argon“
im Mai 1985, als Recce Truppen Südafrikas die Anlagen der Cabinda
Gulf Oil zerstören wollten, unterhielt das Silvermine
Kontrollzentrum der südafrikanischen Marine bei Simonstown angeblich
ständigen Kontakt mit dem südafrikanischen U-Boot – französischer
Herkunft -, welches die angreifenden Truppen bis zur Küste von
Cabinda (Angola) transportiert hatte. Im September 1989 erwarb
Daimler Benz die Messerschmidt-Bölkow-Blohm. Im August 1985 wies
Monitor (WDR) in einer Sendung nach, dass MBB fünf Hubschrauber
illegal an die südafrikanische Polizei geliefert hatte, die damit
Massen-Demonstrationen überwachte und führende Aktivisten
identifizieren wollte.
Ziel der Klage und weltweite menschenrechtliche Bedeutung
Die Richterin am Bezirksgericht in New York
erklärte die Klage im April 2009 gegen Unternehmen wegen Beihilfe zu
schweren Menschenrechtsverletzungen während der Apartheidzeit in
Südafrika für zulässig. Allerdings handelt es sich um eine
eingeschränkte Zulassung. So anerkannte Richterin Scheindlin die
Vorwürfe gegenüber Firmen wie Rheinmetall, der Daimler AG und IBM,
lehnte aber die Klage gegenüber allen Banken als nicht genügend
begründet ab. Den Vorwurf, Banken hätte durch ihr alltägliches
Geschäft, nämlich Geld zu verleihen, wissentlich und willentlich zu
schweren Menschenrechtsverletzungen beigetragen, wies die Richterin
zurück. Die Kläger haben bis zum 1. Mai Zeit, auf die auf 140 Seiten
zusammengefasste Meinung der Richterin mit einer veränderten Anklage
zu reagieren und ihre Vorwürfe entsprechend anzupassen.
Ein Meilenstein in der internationalen Rechtsprechung ist diese
Entscheidung auch deshalb, weil der Vorwurf der südafrikanischen
Regierung, die Anklage vor einem US-amerikanischen Gericht verletze
ihre Souveränität, vom Gericht zurückgewiesen wurde.
Ziel der Klage ist eine angemessene Wiedergutmachung für die Opfer
der Apartheid. Sie verlangen die gesellschaftliche Anerkennung des
begangenen Unrechts und umfangreiche soziale Programme für den
Wiederaufbau und die Entwicklung benachteiligter Gemeinschaften.
Khulumani Support Group calls on all concerned South Africans and
others to:
support the Khulumani lawsuit
remember and honour the Khulumani plaintiffs and
members who are all victims and survivors of apartheid gross human
rights abuses and violations
assist with reparations and rehabilitation
programmes for victims and survivors of apartheid gross human rights
violations, given the significant role they played in creating
democracy and freedom in South Africa
acknowledge the high levels of unresolved trauma
in the country and the consequences of failing to systematically
address this trauma through psychosocial interventions that support
the re-empowerment of victims and survivors
call for the funds remaining in the President's
Fund to be placed in an Endowment Fund with representation on its
Board from organised victims, the private sector and government, to
provide for funding of the ongoing work of healing, transformation
and reconciliation, and
support the building of bridges between those
left facing the lifelong consequences and the wider population of
South Africa as well as with those affected by gross rights
violations in the SADC region with whom Khulumani stands in
solidarity.
Neben der juristischen Aufarbeitung der
Apartheid-Verbrechen können die Klagen ein Präzedenzfall zur
Durchsetzung von menschenrechtlichen Standards gegenüber
internationalen Unternehmen sein.
Zitat von Bischof Desmond Tutu: »Sie sagten: Geschäft ist Geschäft.
Redet mit uns nicht über Moral. Sie hätten wohl auch Geschäfte mit
dem Teufel gemacht. Alle Unternehmen, die mit dem Apartheidregime
Geschäfte gemacht haben, müssen wissen, dass sie in der Schusslinie
stehen. Sie müssen zahlen, sie können sich das leisten. Und sie
sollten es mit Würde tun. Dies wird Konzernen einen Anreiz bieten,
künftig Geschäftspartner in Ländern vorzuziehen, die eine bessere
human rights record haben«.
"Every positive judgement constitutes some victory for Khulumani
members; it implies recognition of their victimhood status and the
concomitant rights that flow from that. A punitive order against
those who were complicit in their abuse and got unjustly enriched
would mean that, victims can finally see some justice being done. We
are convinced that this lawsuit, should it be it successful, will go
a long way in satisfying members material needs; and that will go a
long in contributing to social reconciliation.", - Dr. Marjorie
Jobson, Director - 09 April 2009.
Kontakte in Südafrika:
Marjorie Jobson, Director, Khulumani Support
Group: 082 268 0223
Tshepo Madlingozi, National Advocacy Coordinator,
Khulumani Support Group: 082 496 9914
Shirley Gunn, Board Member, Khulumani Support
Group: 082 450 9276
Charles Abrahams, Attorney for Khulumani
plaintiffs: 082 560 7152